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Die Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, kurz Baustellenverordnung (BaustellV) regelt seit 1. Juli 1998 die Verantwortlichkeit und das Vorgehen bei allen Bauvorhaben. Der Umfang der Anforderungen ist stark abhängig von Größe und Art des Bauvorhabens. Nicht jeder Bauherr verfügt über das nötige Fachwissen für diesen ausgedehnten Bereich, daher kann er einen Koordinator nach Baustellenverordnung (landläufig bekannt als SiGe-Koordinator) bestellen, der ihm dieses Aufgaben abnimmt. Wesentliche Arbeiten dabei sind:
Das Ingenieurbüro Herrndobler übernimmt diese Tätigkeiten für Sie - mit Sachverstand und dem Blick für das richtige Maß. So wird diese Ihnen vom Gesetzgeber auferlegte Verantwortung problemlos tragbar! |

